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GTDA Open Water Diver (DIN EN 14153-2)

Auszug aus dem GTDA Ausbildungsstandard Sporttaucher:

Ziel:
Die Befähigung als Open Water Diver (*) - gepr. Taucher Stufe II innerhalb der folgenden Rahmenbedingungen zu tauchen, sofern nicht eine Zusatzqualifikation zertifiziert oder der Tauchgang durch einen Tauchgruppenleiter begleitet wird:

  • Bis zu einer empfohlenen Maximaltiefe von 20 m mit anderen Tauchern der gleichen Ausbildungsstufe
  • Durchführung von Tauchgängen, welche keine Unterwasser-Dekompression erfordern.
  • ausschließlich Tauchen, wenn ausreichend Unterstützung an der Oberfläche verfügbar ist
  • unter Bedingungen tauchen, welche gleichwertig oder besser sind als jene, unter denen der Taucher ausgebildet wurde

Unter Tauchbedingungen, welche sich deutlich von jenen unterscheiden, die der Taucher bisher erfahren hat, bedarf es einer angemessenen Einweisung durch einen Tauchgruppenleiter.

Hierzu wird grundlegendes theoretisches Wissen im Bereich

  • Equipment
  • Tauchphysik
  • Medizin
  • Tauchumgebung / Umweltschutz
  • Tauchpraxis

vermittelt und im Rahmen einer schriftlichen Prüfung getestet.

Zudem werden im Rahmen Ausbildung im Schwimmbad bzw. in einem begrenzten Gewässer die Standard- und Notfallsituationen geübt, welche später im Rahmen der Ausbildung im Freiwasser unter kontrollierten Bedingungen durchgeführt und bewertet werden.

Max. Tauchtiefe
20 m (im Freiwasser)

Voraussetzungen

Alter: 

ab 14 Jahre

Mindestvoraussetzung: 

Basic Diver

 

Oder 5 geloggte Tauchgänge

Tauchtauglichkeitsbescheinigung:

nicht älter als 2 Jahre,

 

bei Bewerben über 40 Jahren nicht älter als 1 Jahr

Sonstiges:

HLW-Kurs, nicht älter als 1 Jahr empfohlen

 

Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten

 

 

 

 

Zuletzt aktualisiert am 08 Mai, 2012

 

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