GTDA Dive Master (DIN EN 14153-3)
Auszug aus dem GTDA Ausbildungsstandard Sporttaucher:
Ziel: Die Befähigung Tauchgänge zu planen, organisieren und durchzuführen und andere Taucher der Ausbildungsstufen I und II zu führen. Dive Master (geprüfter Taucher gemäß DIN EN 14153-3) sind qualifiziert: - zur Durchführung jeglicher spezieller Tauchaktivitäten, für die sie eine geeignete Ausbildung erfahren haben
- zur Planung und Ausführung von Notfallmaßnahmen, unter Berücksichtigung der lokalen Tauchbedingungen und Tauchaktivitäten
- Ein nach DIN EN 14153-3 ausgebildeter Taucher darf bei der Ausbildung von Tauchschülern assistieren, aber nicht unterrichten oder bewerten.
Unter Tauchbedingungen, die sich deutlich von denen unterscheiden, die der Taucher bislang erfahren hat, bedarf es eines Nachweises der Befähigung in Form einer erfolgreichen Teilnahme an einem Spezialkurs - Strömungstauchgänge
- Wracktauchgänge
- Tauchgänge im Trockenanzug
Die erfolgreiche Teilnahme an den Spezialkursen ist Voraussetzung für diesen Kurs. Max. Tauchtiefe 40 m (im Freiwasser)
Voraussetzungen
Alter: | ab 18 Jahre | Mindestvoraussetzung: | Open Water Diver + GTDA Rescue Diver | | mindestens 100 geloggte Tauchgänge | | SK Nachttauchen | | SK Tieftauchen | Tauchtauglichkeitsbescheinigung: | nicht älter als 2 Jahre, | | bei Bewerben über 40 Jahren nicht älter als 1 Jahr | Sonstiges: | HLW-Kurs, nicht älter als 1 Jahr. |
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