GTDA Basic Diver (DIN EN 14153-1) Junior Diver*** falls der Kursteilnehmer die erforderliche Altersstufe nicht hat.
Auszug aus dem GTDA Ausbildungsstandard Sporttaucher:
Ziel: Die Befähigung mit einem DiveMaster (gepr. Taucher Stufe III) als Tauchpartner gemäß DIN EN 14153-3 zusammen innerhalb der folgenden Rahmenbedingungen im Freiwasser. - bis zu einer empfohlenen Wassertiefe von 12 m, unter direkter Aufsicht des Divemasters (geprüfter Taucher der Stufe III gemäß DIN EN 14153-3 als Tauchgruppenleiter), zu tauchen
- in Gruppen von maximal 2 Tauchern der Ausbildungsstufe 1 je Tauchgruppenleiter, unter der Voraussetzung, dass der Tauchgruppenleiter jederzeit Körperkontakt zu jedem Taucher der Ausbildungsstufe 1 herstellen kann
- Durchführung von Tauchgängen, welche keine Unterwasser-Dekompression erfordern.
- ausschließlich Tauchen, wenn ausreichend Unterstützung an der Oberfläche verfügbar ist
- unter Bedingungen tauchen, welche gleichwertig oder besser sind als jene, unter denen der Taucher ausgebildet wurde
Hierzu wird grundlegendes theoretisches Wissen im Bereich - Equipment
- Tauchphysik
- Medizin
- Tauchumgebung / Umweltschutz
- Tauchpraxis
vermittelt und im Rahmen einer schriftlichen Prüfung getestet.
Zudem werden im Rahmen der Ausbildung im Schwimmbad bzw. in einem begrenzten Gewässer die Standard- und Notfallsituationen geübt, welche später im Rahmen der Ausbildung im Freiwasser unter kontrollierten Bedingungen durchgeführt und bewertet werden. Max. Tauchtiefe 12 m (im Freiwasser)
Voraussetzungen
Alter: | ab 14 Jahre (ab 12 Jahre als Junior Diver***) | Mindestvoraussetzung: | optional Junior Diver *-** | Tauchtauglichkeitsbescheinigung: | nicht älter als 2 Jahre, | | bei Bewerben über 40 Jahren nicht älter als 1 Jahr | Sonstiges: | Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten |
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