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GTDA Basic Diver (DIN EN 14153-1)
Junior Diver*** falls der Kursteilnehmer die erforderliche Altersstufe nicht hat.

Auszug aus dem GTDA Ausbildungsstandard Sporttaucher:

Ziel:
Die Befähigung mit einem DiveMaster (gepr. Taucher Stufe III) als Tauchpartner gemäß
DIN EN 14153-3 zusammen innerhalb der folgenden Rahmenbedingungen im Freiwasser
.

  • bis zu einer empfohlenen Wassertiefe von 12 m, unter direkter Aufsicht des Divemasters (geprüfter Taucher der Stufe III gemäß DIN EN 14153-3 als Tauchgruppenleiter), zu tauchen
  • in Gruppen von maximal 2 Tauchern der Ausbildungsstufe 1 je Tauchgruppenleiter, unter der Voraussetzung, dass der Tauchgruppenleiter jederzeit Körperkontakt zu jedem Taucher der Ausbildungsstufe 1 herstellen kann
  • Durchführung von Tauchgängen, welche keine Unterwasser-Dekompression erfordern.
  • ausschließlich Tauchen, wenn ausreichend Unterstützung an der Oberfläche verfügbar ist
  • unter Bedingungen tauchen, welche gleichwertig oder besser sind als jene, unter denen der Taucher ausgebildet wurde

Hierzu wird grundlegendes theoretisches Wissen im Bereich

  • Equipment
  • Tauchphysik
  • Medizin
  • Tauchumgebung / Umweltschutz
  • Tauchpraxis

vermittelt und im Rahmen einer schriftlichen Prüfung getestet.

Zudem werden im Rahmen der Ausbildung im Schwimmbad bzw. in einem begrenzten Gewässer die Standard- und Notfallsituationen geübt, welche später im Rahmen der Ausbildung im Freiwasser unter kontrollierten Bedingungen durchgeführt und bewertet werden.

Max. Tauchtiefe
12 m (im Freiwasser)

Voraussetzungen

Alter: 

ab 14 Jahre (ab 12 Jahre als Junior Diver***)

Mindestvoraussetzung: 

optional Junior Diver *-**

Tauchtauglichkeitsbescheinigung:

nicht älter als 2 Jahre,

 

bei Bewerben über 40 Jahren nicht älter als 1 Jahr

Sonstiges:

Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten

 

 

 

Zuletzt aktualisiert am 08 Mai, 2012

 

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